Erbengemeinschaft
In Tipps & Tricks von Nadine Rziha

Erbengemeinschaft: Wichtiges leicht erklärt

Übersicht

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Bei einer Erbengemeinschaft handelt es sich um mindestens zwei Personen, die ohne ihr eigenes zutun, nach dem Tod einer Person beerbt werden. Die Personen werden also zu Erben aufgrund der gesetzlichen Erbrangfolge oder aufgrund der Verfügung/ des Testaments. Erbengemeinschaften entstehen insbesondere dann, wenn der oder die Verstorbene keine Testament hinterlassen hat und mehrere Erben aufzufinden sind, wie beispielsweise der/die Lebenspartner:in, Kinder und sonstige Verwandten. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verwalten und verfügen. Der Nachlass wird so lange gemeinsam verwaltet, bis es zu einer Aufteilung bzw. Auseinandersetzung kommt.

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass alle Erben die gleichen Rechte und Pflichten haben und dass allen alles am hinterbliebenen Erbe gehört.

Erbschein Kosten

Zunächst betrachten wir den Erbschein genauer und klären die Frage 'Was ist ein Erbschein?'. Ein Erbschein ist ein Zeugnis, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Zur Ausstellung des Erbscheins muss ein gesonderter Antrag über das Amtsgericht gestellt werden. Das zuständige Amtsgericht das der Stadt, indem der Erblasser zuletzt seinen Hauptsitz hatte. Der Erbschein enthält Daten über die Erben und deren Anteil am Nachlass (Erbe). Ein Erbschein ist dann nötig, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegen und das Erbe nicht anders nachgewiesen werden kann. Der Erbschein ermöglicht Ihnen als Erbengemeinschaft über den Nachlass zu verfügen und alle Angelegenheiten zu regeln.

Erbscheine können erteilt werden als:

  • gemeinschaftlicher Erbschein für alle Miterben: Es genügt, wenn eine Erbe den Erbschein für alle beantragt.
  • Teilerbschein: Jeder Miterbe kann einen Erbschein nur mit seinem Namen und dem Anteil beantragen
  • gemeinschaftlicher Teilerbschein für mehrere Erben

Wie man sich denken kann verursacht der Antrag auf einen Erbschein Kosten. Diese Kosten sind festgelegt und richten sich nach dem Nachlasswert. Das Gerichts- und Notarkostengesetz beinhaltet die regulierten Kosten und ist einsehbar. Eine Übersicht zu den Kosten von Erbscheinen finden Sie hier.

Zur Beantragung des Erbscheins benötigen Sie diese Dokumente:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Heiratsurkunde sofern man als Ehepartner erbt
  • Geburtsurkunde sofern man als Kind des Erblassers erbt
  • Sterbeurkunden der verstorbenen Erben
  • Testament oder Erbvertrag im Original
  • Anschriften der Erben
Erbschein Kosten

Die Kosten zur Beantragung eines Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und setzen sich aus den Kosten für den Antrag als auch den Kosten für die eidesstattliche Versicherung zusammen.

Erbengemeinschaft auflösen

Tatsächlich ist das Ziel einer Erbengemeinschaft ihre Auflösung. Das Erbe soll aufgeteilt werden, wodurch die Erbgemeinschaft sich auflöst. Die Aufteilung kann drei Wege einschlagen.

  • Die Erbgemeinschaft löst sich auf, wenn das Erbe von allen Miterbeneinvernehmlich aufgeteilt wird. Hierbei einigen sich die Miterben untereinander, wer welchen Anteil am Erbe bekommt.
  • Kommt es zu Uneinigkeit und Streit kann das Erbe über einen Rechtsanwalt und Teilungsversteigerung aufgeteilt werden.
  • Erbteile können verkauft werden.

Das Rümpelrando-Fazit

Der beste Weg, um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, ist das Aufteilen des Nachlasses im Einvernehmen aller Miterben oder durch den Verkauf des Erbteils. Allerdings kann ein Streit nicht immer vermieden werden. Dann regelt ein Rechtsanwalt die Aufteilung des Erbes, was allerdings dazu beiträgt, dass die Auflösung der Erbengemeinschaft Kosten aufwirft.

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