Nachlassverwalter am Schreibtisch
In Tipps & Tricks von Nadine Rziha

Nachlassverwaltung: Wann und warum brauche ich einen Nachlassverwalter?

Übersicht

Eine Nachlassverwaltung wird erst nach Beantragung in die Wege geleitet. Der Nachlassverwalter ermittelt und registriert den gesamten Nachlass sowie alle offenen Verbindlichkeiten. Bei der Erfassung und Auflistung wird der Nachlass vom Privatvermögen der/des Erben getrennt. Sinn dabei ist, wie oben genannt, der Haftungsschutz des Privatvermögens von Erben. Um die Erbmasse im Sinne aller Gläubiger und Erben rechtmäßig zu verwalten, wird sie vom Nachlassverwalter in Besitz genommen. Damit übernimmt er außerdem alle einhergehenden Pflichten.

Sinnvolle Gründe wann Sie einen Nachlassverwalter brauchen!

Der Todesfall eines Angehörigen ist leider oft mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden. Neben einer möglichen Haushaltsauflösung oder Entrümpelung, braucht es möglicherweise jemanden, der den Nachlass verwaltet. Dieser Fall tritt dann ein, wenn

  • der Nachlass unübersichtlich ist
  • oder noch offene Verbindlichkeiten des Verstorbenen bestehen.

Fürchten Sie, dass die hinterlassenen Verbindlichkeiten den Wert des Nachlasses übersteigen (Überschuldung), sollten Sie eine Nachlassverwaltung einschalten, um Ihr Privatvermögen vor der Haftung zu sichern.

Was ist ein Nachlassverwalter und welche Aufgaben regelt er?

Eine Nachlassverwaltung wird erst nach Beantragung in die Wege geleitet. Der Nachlassverwalter ermittelt und registriert den gesamten Nachlass sowie alle offenen Verbindlichkeiten. Bei der Erfassung und Auflistung wird der Nachlass vom Privatvermögen der/des Erben getrennt. Wie oben bereits erwähnt, besteht der Sinn darin, das Privatvermögen von Erben vor einer Haftung zu schützen. Um die Erbmasse im Sinne aller Gläubiger und Erben rechtmäßig zu verwalten, wird sie vom Nachlassverwalter in Besitz genommen. Damit übernimmt er außerdem alle einhergehenden Pflichten.

Tipp:
In manchen Fällen kommt es zu einer Veräußerung von Immobilien und Grundstücken durch den Nachlassverwalter. Hierbei können höhere Verkaufschancen und Verkaufspreise durch eine professionelle Entrümpelung erzielt werden. Mit unserer Expertise im Bereich Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen helfen wir Ihnen gerne, den Verkaufswert signifikant zu steigern.

Wohnung vor der Entrümpelung:

Wohnung vor der Entrümpelung


Wohnung nach der Entrümpelung:

Wohnung nach der Entrümpelung

Unterscheidung zwischen Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker

Die Nachlassverwaltung ist nicht mit der Nachlasspflegschaft oder der Testamentsvollstreckung gleichzusetzen.

Der Nachlasspfleger: tritt an, wenn keine Erben auffindbar sind. Er wird zum gesetzlichen Vertreter des Erbbestandes, sichert ihn und legt ein Verzeichnis vom Erbe an. Zudem kümmert er sich bspw. um die Haushaltsauflösung, Immobilien-Verkäufe, sowie Kündigungen von Abonnements und Mietverhältnissen.

Der Testamentsvollstrecker: wird vom Verstorbenen selbst bestimmt. Er kümmert sich darum, dass die Inhalte des Testaments sowie der Erbverträge erfüllt werden. Zudem muss er Verpflichtungen nachkommen, die bspw. die Erstellung einer Erbschaftssteuererklärung beinhalten.

Wie hoch sind die Kosten für einen Nachlassverwalter und wer zahlt die Gebühren?

Der Nachlassverwalter kann nach §1987 (BGB) eine angemessene Vergütung verlangen. Diese wird vom Nachlassvermögen abgezogen. Die Nachlassverwaltung kann aufgehoben werden, wenn sich ergibt, dass eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist (§ 1988 (BGB)). Das Nachlassgericht bestimmt i.d.R. die Gebühr. Sie richtet sich nach dem Aufwand und der Profession des Nachlassverwalters. Dabei kann bspw. ein bestimmter Prozentsatz vom Nachlassvermögen oder ein Stundenlohn festgelegt werden. Ist der Nachlasswert sehr gering, kann die Gebühr auch vom Staat übernommen werden.

Wer beantragt eine Nachlassverwaltung und wie läuft das Verfahren ab?

Die Erben als auch die Nachlassgläubiger können beim zuständigen Nachlassgericht einen Antrag auf Nachlassverwaltung stellen, wenn die bekannten Gründe (Unübersichtlichkeit des Erbes oder mögliche Überschuldung) vorliegen. Das Nachlassgericht beauftragt dann den passenden Nachlassverwalter. Bei Erbengemeinschaften müssen alle Erben dem Antrag zustimmen und ihn gemeinschaftlich stellen. Der Antrag wird in Form eines Schreibens gestellt. Es nennt den Grund für eine Nachlassverwaltung und beinhaltet die vollständigen Namen und Wohnorte der Antragssteller sowie den vollständigen Namen und den Todestag des Erblassers.

Was passiert mit digitalen Hinterlassenschaften?

Bei dem sogenannten digitalen Erbe handelt es sich um digitale Dateien, die bspw. in Clouds gespeichert sind, sowie Accounts von E-Mail-Fächern und Profilen in sozialen Netzwerken. Nach dem Tod bleiben die Daten bei dem jeweiligen Anbieter (Facebook, Google etc.). Eine Vertrauensperson oder ein Nachlassverwalter, der sich auf digitale Angelegenheiten spezialisiert hat kann den Zugang zu den Dateien erhalten und den Nachlass verwalten. Er wird auch als digitaler Nachlassverwalter bezeichnet.

Was sind die Vor- und Nachteile einer Nachlassverwaltung?

Vorteile: Die Nachlassverwaltung sichert den Nachlass und übernimmt die damit verbundenen Pflichten. Sie verhandelt mit Nachlassgläubigern und trennt das Privatvermögen der Erben von dem Nachlass. Ein Nachlassverwalter arbeitet als unabhängiger Dienstleister, der vom Nachlassgericht kontrolliert und überprüft wird.

Nachteile: Die Erben verzichten vorerst auf die Rechte am Nachlass. Solange die Nachlassverwaltung eingeschalten ist, haben Erben keinen Zugriff auf den Nachlass und können damit keine wirksamen Rechtshandlungen tätigen. Die Nachlassverwaltung ist mit Kosten verbunden, die vom Nachlass abgezogen werden. Zwar ist ein Nachlassverwalter in seinem Handeln an Erbverträge und Testamente gebunden und bei der Veräußerung von Grundstücken benötigt er eine gerichtliche Zustimmung. Ansonsten ist er jedoch frei in seinen Handlungsentscheidungen im Umgang mit dem Nachlass.

Das Rümpelrando-Fazit

Sollte der Nachlass unübersichtlich sein und die Gefahr einer Überschuldung bestehen, ist es sinnvoll einen Antrag auf Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht zu stellen, um somit das Privatvermögen vor einer möglichen Haftung zu sichern. Auch Gläubiger können einen solchen Antrag stellen. Besteht eine Erbengemeinschaft müssen alle Beteiligten einen gemeinschaftlichen Antrag stellen. Die Kosten werden i.d.R. vom Nachlassvermögen abgezogen.

Sollten Sie Unterstützung in Form einer professionellen Entrümpelung oder Haushaltsauflösung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach und schnell per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.

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