Umzug ins Pflegeheim
In Tipps & Tricks von Nadine Rziha

Umzug ins Pflegeheim: Die Checkliste mit allen wichtigen Punkten

Übersicht

Der Umzug in eine Senioreneinrichtung wie bspw. in ein Pflegeheim oder in ein Betreutes Wohnen ist nicht immer leicht. Für die Betroffenen bedeutet das, ihr bisheriges Zuhause hinter sich zu lassen. Bei diesem großen Schritt in den neuen Lebensabschnitt, ergeben sich viele Fragen: Was kostet ein Seniorenumzug und wer zahlt den Umzug ins Pflegeheim? Was ist vor einem Umzug alles zu tun? Wie lange dauert die Eingewöhnungsphase für den Pflegebedürftigen/ die Pflegebedürftige und wie kann man den Umzug ins Pflegeheim erleichtern? Für genau diese Themen, haben wir eine Checkliste mit allen Punkten erstellt, die Sie im Falle eines Umzugs ins Pflegeheim beachten sollten. Mit dieser Checkliste fällt es Ihnen hoffentlich leichter, den Umzug zu planen und zu managen.

Was muss ich vor dem Umzug ins Pflegeheim beachten?

Art der Unterkunft bestimmen

Vorab sollten Sie sich überlegen, welche Einrichtungsart am sinnvollsten für das zukünftige Wohnen ist. Denn Pflegeheime, Seniorenresidenzen oder Betreutes Wohnen unterscheiden sich in den Pflegeleistungen und in der Art des Wohnens. Informieren Sie sich dazu bei den umliegenden Einrichtungen.

Kosten anfragen

Vorab sollten Sie ermitteln, welche Kosten auf Sie zukommen. In Deutschland belaufen sich die durchschnittlich monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim auf ca. 3.000€. Es gibt jedoch gravierende Preisunterschiede zwischen den einzelnen Heimen, daher sollten Sie unbedingt die Kosten der jeweiligen Einrichtungen einzeln prüfen. Holen Sie sich Angebote ein und sprechen Sie mit der zuständigen Stelle des Heims.

Mietvertrag + Einzugsermächtigung kündigen

Kündigen Sie rechtzeitig das bisherige Mietverhältnis, sofern eines besteht. Die genauen Kündigungsfristen finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Vergessen Sie nicht, den Dauerauftrag zur Mietzahlung bei der Bank zu kündigen.

Umzug ins Pflegeheim

Vielleicht fragen Sie sich, wer den Umzug ins Pflegeheim zahlt? Leider muss der Umzug aus eigener Kasse bezahlt werden. Jedoch gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss für den Umzug und für Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung zu erhalten. Dazu müssen Sie den "Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" bei der Pflegekasse stellen. Die Bedingungen sind, dass der/die Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat und der Umzug notwendig ist.

Adressänderung mitteilen

Unterrichten Sie Bekannte, Nachbarn und Freunde von dem Umzug und teilen Sie ihnen die neue Adresse mit. Denken Sie auch daran, Unternehmen wie Ihrer Bank, Ihren Versicherungen und Verlagshäusern die die neue Adresse mitzuteilen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Post zukünftig richtig zugestellt wird. Die Deutsche Post bietet hierfür eine kostenlose Umzugsmitteilung an. Wenn Sie diese nutzen, können Unternehmen Ihre Adresse aktualisieren.

Wichtig: Nur Unternehmen, die bereits mit Ihnen über Ihre Postanschrift Kontakt hatten, können Ihre neue Adresse aufnehmen und aktualisieren. Andere Unternehmen haben also keinen Zugriff auf Ihre Adressdaten.

  • Wenn Sie zur Umzugsmitteilung gelangen oder weitere Informationen diesbezüglich erhalten wollen, klicken Sie bitte hier: Umzugsmitteilung Deutsche Post.
  • Sie können auch den Nachsendeservice nutzen, bei dem Ihre Post automatisch an die neue Adresse geleitet wird. Den Nachsendeauftrag müssen Sie 5 Werktage vor Beginn der Weiterleitung aufgeben.

Kündigen oder ummelden

  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements (kündigen/neue Adresse mitteilen)
  • häuslichen Pflegedienst (kündigen)
  • Anbieter von Gas, Wasser, Strom (kündigen)
  • Kabelanschluss (kündigen)
  • Telefon-/Internetvertrag (kündigen)
  • Kranken- und Pflegekassen (neue Adresse mitteilen)
  • Rentenversicherung (neue Adresse mitteilen)
  • Finanzamt (neue Adresse mitteilen)
  • GEZ (kündigen! - Heimbewohner müssen keine GEZ zahlen)
  • Versicherungen (neue Adresse mitteilen)
  • Freunde, Familienmitgliedern, Bekannten und ggf. Nachbarn (neue Adresse mitteilen)
  • Therapeuten (kündigen/ neue Adresse mitteilen)

Versicherungen

Holen Sie sich bei der Heimleitung Informationen darüber ein, welche Versicherungen für das Heim sinnvoll sind und welche automatisch durch die Einrichtung abgedeckt werden.

  • Sterbegeldversicherung (wenn vorhanden, dann nicht kündigen)
  • Hausratversicherung (nicht unbedingt nötig)
  • Private Haftpflichtversicherung (sinnvoll, da der Heimbewohner für Schäden versichert ist, die er selbst verursacht)
  • Private Krankenversicherung
  • Private Pflegeversicherung

Haushalt ausräumen und entrümpeln

Meist können nur wenige Gegenstände mit ins Heim genommen werden. Vieles, das zurückbleibt, muss dann entweder verkauft, verschenkt, gespendet oder entsorgt werden. Dabei kommt es häufig zu einer Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung und Entrümpelung. Gerade im Keller oder auf dem Dachboden sammeln sich Gegenstände und Möbel, die meist keinen Platz mehr in der zukünftigen Bleibe haben.

Tipp:

Professionelle Entrümpelung

Wenn Sie eine professionelle Entrümpelung durchführen lassen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren. Unsere Profis stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und übernehmen die Arbeit. Weitere Informationen oder unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Was kostet ein Pflegeheim?

Wie bereits erwähnt, belaufen sich die gesamten monatlichen Kosten für einen Platz im Pflegeheim in der BRD auf durchschnittlich 3.000€. Die tatsächlichen Kosten sind von der jeweiligen Einrichtung und dem Standort abhängig. Somit kann es zu großen Unterschieden kommen.

Gesetzlich als auch privat Versicherte haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Das heißt, dass Pflegekassen einen Teil der monatlichen Kosten für die Pflege übernehmen. Die Höhe des Zuschusses ist dabei vom Pflegegrad abhängig. Je höher der Pflegegrad, desto höher der Zuschuss. Den Zuschuss zahlen die Pflegekassen direkt an die Einrichtung. Neben den Pflegekosten entstehen weitere Kosten, die von dem Pflegebedürftigen bezahlt werden müssen (Eigenanteil). Diese sind:

  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungskosten
  • Investitionskosten*
  • Zusätzliche Komfortleistungen wie z.B. das Bewohnen eines Einzelzimmers

*Bei den Investitionskosten handelt es sich um die Kosten für Investitionen und Renovierungsarbeiten einer Einrichtung. Diese Kosten werden mit einer Umschlagspauschale auf die Bewohner verteilt. Je älter und sanierungsbedürftiger eine Einrichtung ist, desto höher können die Investitionskosten ausfallen. Informieren Sie sich bitte hierzu bei der Einrichtung.

Wann müssen Angehörige die Kosten für das Pflegeheim zahlen?

Wenn der Eigenanteil nicht durch das Vermögen oder Einkommen des Pflegebedürftigen gedeckt werden kann, ist zunächst der Ehe-/ Lebenspartner zur Zahlung verpflichtet. Danach fällt die Pflicht auf die Kinder der Pflegebedürftigen.

Unterhaltsverpflichtung und Schonvermögen

Kinder der Pflegebedürftigen müssen erst für die Heimkosten aufkommen, wenn deren Einkommen über 100.000 € im Jahr liegt. Zu dem Einkommen zählen:

  • Bruttoeinkommen aus der Erwerbstätigkeit
  • Einkommen aus Wertpapierhandel
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Die Werte aus Immobilienbesitz werden nicht angerechnet. Unterhaltspflichtig ist, wer das jährliche Einkommen von 100.000€ überschreitet. Dabei hat der Unterhaltspflichtige einen Schonbetrag von 2.000 € monatlich. Gibt es einen Ehepartner, werden dem Schonbetrag nochmals 1.600€ angerechnet. Weitere Freibeträge gibt es für jedes Kind, das im Haushalt wohnt. Von dem Einkommen, das den errechneten Schonbetrag übersteigt, werden 50% zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim verwendet.

Wichtig:

Nur Angehörige ersten Grades können zur Zahlung verpflichtet werden. Für die Zahlung der Kosten für Schwiegereltern besteht keine Pflicht.

Sozialhilfe beantragen

Sollte weder das Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen noch das der Angehörigen zur Kostendeckung ausreichen, kann ein Sozialhilfeantrag beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Das Amt übernimmt die Kosten, wenn die vorrangigen Kassen und Versicherungen ausgeschöpft sind (Pflegeversicherung, Unfallversicherung etc.).

Tipp:

Sie können Krankheitskosten von der Steuerklärung absetzen. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzberater, welche Kosten darunterfallen und welche Sie für Ihre Steuererklärung oder die des pflegebedürftigen Angehörigen berücksichtigen können. Für alle Kosten müssen ordentliche Belege vorliegen. Bewahren Sie diese am besten in einem beschrifteten Ordner auf.

Wie kann man den Umzug ins Pflegeheim erleichtern?

Der Umzug ins Pflegeheim ist ein großer Schritt und oft mit Wehmut verbunden. Sowohl Pflegebedürftige als auch Angehörige müssen sich erst mit der neuen Situation abfinden. Wir haben ein paar Tipps für Sie, mit denen Sie gemeinsam der Veränderung entgegentreten können.

Die Einrichtung gemeinsam aussuchen

Wenn Sie die Einrichtung gemeinsam aussuchen, können Sie besser auf die Wünsche des zu pflegenden Angehörigen eingehen. Wer mitentscheiden kann, fühlt sich weniger hintergangen und ist mit dem Ergebnis der gewählten Einrichtung zufriedener. Zudem sinkt der Widerstand, sich an die neue Situation zu gewöhnen.

Die Einrichtung gemeinsam kennenlernen

Besuchen Sie die Einrichtung vorab. Schauen Sie sich das Gebäude und das Gelände an. Meistens gibt es ein Café oder einen Seniorenmittagstisch, den Sie besuchen können. Wenn Sie Zeit dort verbringen, können Sie sich beiderseits an die Umgebung gewöhnen. Vielleicht treffen Sie auf Bewohner, mit denen Sie ins Gespräch kommen. Gleichgesinnte zu finden, hilft dabei sich schneller wohl zu fühlen.

Pfleger und Pflegerinnen kennenlernen

Oftmals kann man ein Kennenlern-Gespräch mit dem Personal führen. Dabei können Gewohnheiten, Wünsche, Interessen und Bedenken geäußert werden. Gutes Personal versucht sich daraufhin auf den neuen Bewohner einzustellen und seine Aspekte zu berücksichtigen. Persönliche Gespräche schaffen zudem eine vertrautere Atmosphäre.

Für den Pflegebedürftigen/die pflegebedürftige da sein

Vor dem Umzug sollten Sie sich oft sehen und miteinander reden. Helfen Sie beim Packen und Umziehen. Sprechen Sie mit dem Angehörigen und zeigen Sie ihm, dass Sie füreinander da sind. Aber auch Ablenkung tut gut. Planen Sie kleine Unternehmungen oder Gelegenheiten um zur Ruhe zu kommen. Schaffen Sie schöne gemeinsame Momente. Auch Nachbarn und Freunde können unterstützen, indem Sie öfters mal vorbeischauen.

Zorn, Trauer und Unzufriedenheit akzeptieren

Besonders im ersten Monat nach dem Umzug gibt es noch vieles zu verarbeiten. Die meisten fühlen sich noch unwohl. Dieses Gefühl findet in unterschiedlichem Verhalten Ausdruck. Manche sind sehr still, andere sind zornig, provokant, unzufrieden oder weinen viel. Geben Sie Ihrem Angehörigen viel Zeit und Verständnis. Zeigen Sie, dass Sie für ihn/sie da sind. Es hilft, wenn Sie in dieser Zeit vermehrt zu Besuch kommen und anrufen. Ganz wichtig: Beziehen Sie unangenehmes Verhalten nicht auf sich.

Gewohnheiten beibehalten

Versuchen Sie gewohnte Situationen zu schaffen. Egal, ob es das Kartenspielen oder gemeinsames Kaffeetrinken ist. Es gibt bei all dem Neuen etwas Halt und hilft, Vorfreude aufzubauen und „Lichtblicke“ zu geben. Auch geliebte Gegenstände sollten ins Heim mitgenommen werden. Sie halten Erinnerungen aufrecht und geben Halt.

Die Checkliste zum Download

Die Checkliste beinhaltet alle wichtigen Punkte, die Sie bei einem Umzug in eine Senioreneinrichtung beachten sollten.

Checkliste-Umzug-ins-Pflegeheim

Das Rümpelrando-Fazit

Der Seniorenumzug in eine Pflegeeinrichtung ist ein großes Vorhaben, dass viel Zeit und Geduld beansprucht. Eine gute Planung kann helfen Stress zu vermeiden. Wenn Sie rechtzeitig beginnen, sich mit dem Umzug zu beschäftigen, können alle Beteiligten sich mit dem Geschehen auseinandersetzen und sich emotional vorbereiten. Auch organisatorische und finanzielle Angelegenheiten können in Ruhe geklärt werden. Bei einem Ereignis wie diesem ist es sinnvoll, jede Art von Unterstützung anzunehmen, um Stress zu vermeiden. Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Finanzberater, dem Einrichtungspersonal und den Ansprechpartnern der Kranken- und Pflegekassen. Dadurch erhalten Sie relevante Informationen und Tipps zum Umzug.

Auch wir möchten Sie unterstützen. Wenn Sie bspw. eine professionelle Entrümpelung wünschen oder es zu einer Haushaltsauflösung kommt, stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach und schnell per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.

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