Wohnungsauflösung im Todesfall
Mit dem Tod eines nahen Verwandten kommt auf die Angehörigen nicht nur die Trauer über den Verlust zu, sondern oft auch die unangenehme Aufgabe der Wohnungsauflösung. Wohnungsauflösungen im Todesfall sind meist planungs- und zeitintensiv. Außerdem können sie eine emotionale Belastung für die Angehörigen darstellen, da es ja schließlich um die persönlichen Gegenstände des Verstorbenen geht.
Deshalb erklären wir Ihnen in diesem Artikel, worauf Sie bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall achten müssen, welche rechtliche Grundlagen Sie beachten müssen und wann es sich lohnt, eine professionelle Entrümpelungsfirma für die Wohnungsauflösung zu beauftragen.
Übersicht
Wohnungsauflösung im Todesfall: Was kommt auf die Erben zu?
Wohnungsauflösungen im Todesfall sind immer eine emotionale Belastung für die Angehörigen, die sich um diese kümmern müssen. Meist stecken die Angehörigen mitten in der Trauer, und müssen sich nun mit rechtlichen Grundlagen und der Organisation der Wohnungsauflösung befassen.
Um Ihnen die Organisation der Wohnungsauflösung nach dem Todesfall eines Angehörigen zu erleichtern, haben wir hier die 3 wichtigsten Tipps für Sie aufgelistet:
Wohnungsauflösung im Todesfall: Was ist rechtlich zu beachten?
Im Todesfall eines Familienmitglieds oder nahen Verwandten gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, die Sie als Angehöriger unbedingt kennen und auch beachten sollten. Auch wenn man denken sollte, dass mit dem Tod des Mieters der Mietvertrag auch automatisch endet, ist dem nicht so.
Nehmen Sie den Nachlass oder das Erbe ihres verstorbenen Familienmitglieds an, so gehört Ihnen nun auch der Mietvertrag. Möchten Sie die Wohnung des Verstorbenen übernehmen dann müssen Sie nichts weiter tun.
Möchten Sie dies allerdings nicht, sollten Sie sich allerdings schnell mit dem Vermieter in Kontakt setzen. Viele Vermieter zeigen angesichts der Umstände Verständnis und lassen Sie dann auch gegebenenfalls früher aus dem Mietvertrag. Sie sind allerdings rechtlich verpflichtet, den Vermieter innerhalb eines Monats über den Tod Ihres Angehörigen zu informieren.
Auch weitere Verträge wie für Strom oder Telefon, GEZ Zahlungen, Abonnements oder Versicherungen werden gern vergessen. Aber auch diese müssen von den Angehörigen fristgerecht gekündigt werden!
Treten Sie das Erbe an, sind Sie übrigens auch verpflichtet, die Wohnungsauflösung zu zahlen. Als Vermieter kann es auch vorkommen, dass die Erben das Erbe nicht antreten oder es gar keine Erben gibt. In diesem Fall ist leider der Vermieter für die Wohnungsauflösung verantwortlich. Sind Sie als Vermieter in dieser Situation, sollten Sie sich über eine Nachlasspflegeschaft informieren.
Wohnungsauflösung selbst machen vs. Profis beauftragen: Pro & Contra
Steht nach dem Tod eines Familienmitglieds eine Wohnungsauflösung an, können Sie diese entweder selbst durchführen, oder ein professionelles Entrümpelungsunternehmen damit beauftragen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir in diesem Abschnitt alle Pro und Contra Argumente für beide Optionen aufgelistet.
Die meisten Menschen wollen die Wohnungsauflösung selbst durchführen, weil es Ihnen günstiger erscheint. Tatsächlich sparen Sie sich allerdings nur die Arbeitskosten der Entrümpler. Die größten Kosten sind die Entsorgungskosten, welche Sie trotzdem bezahlen müssen.
Außerdem sollten Sie bedenken, dass Sie sich zwar die Personalkosten sparen, die Wohnungsauflösung allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Wohnungsauflösungen sind dazu noch körperlich anstrengend und als ungeübter Laie werden Sie höchstwahrscheinlich länger dafür benötigen, als professionelle Entrümpler. Dafür sind Sie terminlich nicht von einem Unternehmen abhängig und können - je nach Deadline - nach eigenem Tempo entrümpeln. Außerdem können Sie Gegenstände auch verkaufen, anstatt diese direkt mit zu entrümpeln.
Die entspanntere - aber (zumindest auf den ersten Blick) auch teurere - Variante ist die Beauftragung einer professionellen Entrümpelungsfirma, da hier alles für Sie übernommen wird. Die meisten Profis übergeben Ihnen die Wohnung in einem besenreinen Zustand, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Gerade im Todesfall ist es oft auch aus emotionalen Gründen für Viele einfacher, wenn Profis das Wegwerfen von persönlichen Gegenständen für sie übernehmen.
Wohnungsauflösung im Todesfall: Wann zahlt das Sozialamt?
Da eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ganz schön ins Geld gehen kann, hoffen viele Angehörige auf eine Kostenübernahme durch das Sozialamt.
Das Sozialamt übernimmt allerdings nur dann die Kosten der Wohnungsauflösung, wenn die Erben nachweislich zahlungsunfähig sind. Dazu zählt auch, wenn sich der oder die Erben in Insolvenz befinden oder Grundsicherung beziehen. Deckt der Nachlass allerdings die Kosten der Wohnungsauflösung ab, wird das Sozialamt vermutlich nicht zahlen.
Außerdem sollten Sie beachten, dass eine Kostenübernahme durch das Sozialamt ein eher langwieriger Prozess ist. Sie sollten die Kostenübernahme deshalb so früh wie möglich beantragen.
Das Rümpelrando-Fazit
Eine Wohnugsauflösung nach einem Todesfall in der Familie ist immer eine emotional stressige Angelegenheit. Minmieren Sie den Stress, indem Sie unsere Tipps befolgen. Kümmern Sie sich frühzeitig um die Wohnungsauflösung, informieren Sie sich rechtzeitig über rechtliche Begebenheiten und holen Sie sich bei der Wohnungsauflösung helfende Hände hinzu.
Ob Sie die Wohnungsaufösung selbst durchführen oder Profis damit beauftragen, bleibt letzten Endes Ihnen selbst überlassen. Sie sollten sich allerdings nicht von dem Argument blenden lassen, dass die Wohnungsauflösung in Eigenregie unbedingt günstiger ist, als eine vom Profi durchgeführte.
Wenn Sie können, sollten Sie gut erhaltene Möbel vor der Wohnungsauflösung verkaufen oder verschenken. Dies ist nicht nur nachhaltiger, als gute Möbel einfach wegzuschmeißen, sondern wird auch den Preis der Entrümpelung deutlich senken.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Wohnungsauflösung und möchten gern einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für die Entrümpelung Ihrer Wohnung? Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.