In Tipps & Tricks von Nadine Rziha

Wohnungsbrand - Das ist danach zu tun!

Übersicht

Ein Haus- oder Wohnungsbrand hat unterschiedliche Gründe und kann leider schneller passieren als man ahnt. Besonders schlimm sind die Fälle, bei denen ganze Wohnungen oder Häuser zerstört und somit unbenutzbar werden. Zum Glück bekommt die Feuerwehr viele Brände schnell in den Griff, sodass sich der Brand häufig nur auf einzelne Räume oder Stockwerke bezieht. Dennoch sitzt der Schock tief und es beginnt eine Zeit voller Aufräumarbeiten und Kontakte mit den Versicherungen und der Polizei. Dem ein oder anderen steht die Ratlosigkeit dennoch ins Gesicht geschrieben. Daher zeigen wir Ihnen in diesem Artikel, was Sie auf jeden Fall tun müssen und was Sie besser unterlassen sollten.

Wohnungsbrand: Was tun nach einem Brand?

Wenn der Brand gelöscht ist und die Brandstelle von der Feuerwehr freigegeben wurde, bleiben Schutt und zerstörte Gegenstände und verrußte Räume zurück. Nun liegt es an Ihnen zu handeln.

Versicherungen kontaktieren

Bevor Sie selbst in irgendeiner Weise Hand anlegen, sollten Sie unbedingt zuerst Ihre Versicherungspartner informieren und das weitere Vorgehen besprechen. Erfragen Sie, welche Kosten nun von der Versicherung gedeckt werden, was dokumentiert werden muss und was Sie unbedenklicher Weise selbst erledigen dürfen. Sind Gebäude und Hausrat von den Brandschäden betroffen, kommen Ihre Hausratversicherung und die Brandversicherung ins Spiel.

Heizung, Belüftung, Klimaanlage

Benutzen Sie diese Geräte erst wieder, wenn Sie diese von einem Fachmann prüfen haben lassen und die Brandstelle gesäubert ist.

Selbst aufräumen

Wenn Sie sich nach dem Gespräch mit Ihrer Versicherung dazu entscheiden, die Brandstelle selbst aufzuräumen, sollten Sie sich den gesundheitlichen Gefahren bewusst sein und dementsprechende Maßnahmen ergreifen. Nach Freigabe der Brandstelle sollten Sie immer noch alle Fenster und Türen (wenn noch vorhanden) zum Lüften offen halten. Dadurch kann z.B. der schadstoffhaltige Ruß, der beim Aufräumen aufgewirbelt wird, schneller entweichen.

  • Atemschutzmaske und Schutzkleidung tragen: Um die Schadstoffe nicht aufzunehmen, sollten Sie eine FFP2-Maske und einen Schutzanzug aus Kunststoff tragen. Außerdem ist es empfehlenswert Arbeitshandschuhe aus Stoff und Leder zu tragen oder sich bei einer nassen Brandstelle Gummihandschuhe anzuziehen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch als Problem-Müll zu entsorgen.
  • Andere Räume vor Ruß schützen: Wenn vom Feuer unberührte Räume vorhanden sind, sollten Sie diese verschließen, sodass der Ruß und die Dämpfe nicht hineingelangen. Vermeiden Sie Luftzüge und dichten Sie Türspalten und andere Stellen ab. Saubere Übergangsräume wie Flure können Sie mit Folie bedecken, um Verschmutzungen zu vermeiden. Vor die Räume können Sie nasse Handtücher legen, an denen Sie Ihre Schuhe abstreifen können.
  • Andere fernhalten: Halten Sie Besucher, ältere Menschen und Kinder von der Brandstelle fern, um sie vor dem schädlichen Ruß und den möglicherweise brüchigen Gegenständen zu schützen.
  • Essen und Trinken: Essen und Trinken Sie nicht direkt an der Brandstelle sondern nur außerhalb, nachdem Sie sich die Hände und das Gesicht ordentlich gewaschen haben. Bestenfalls duschen Sie vor dem Essen und wechseln Ihre Kleidung. Befinden sich noch Nahrungsmittel in der Wohnung oder dem Haus, in dem es gebrannt hat, sollten Sie diese nicht mehr verwenden und stattdessen im Restmüll entsorgen. Auch verschlossene Konservendosen und Glasbehälter müssen mit Vorsicht behandelt werden. Diese sind nur genießbar, wenn sie nicht der Hitze ausgesetzt wurden und sie sicher gehen können, dass von außen keine schädlichen Rußpartikel in die Nahrung gelangen. Im Zweifelsfall entsorgen Sie lieber alle Nahrungsmittel über den Restmüll. Bitte benutzen Sie nach einem Brandfall nicht den Biomüll oder den Kompost zum Entsorgen von Nahrungsmitteln.
  • Kleidungsstücke: Kleidungsstücke lassen Sie am besten bei einer Reinigungsfirma reinigen. Das Abwasser durch Brandrückstände darf nämlich nur in geringen Mengen ins Haushaltsabwassersystem gelangen.
  • Spielzeug + Holzgegenstände: Spielzeug sollte besonders gründlich mit Spülmittel und Wasser gereinigt werden. Holzgegenstände sollten vorzugsweise abgeschliffen und neu lackiert werden. Da das bei einigen Spielsachen evtl. schwierig ist, sollten Sie in Erwägung ziehen, diese über den Problem-Müll zu entsorgen und somit nicht zu riskieren, das Schadstoffe in den Mund von Kindern gelangt.
  • Entsorgung von Abfall: Achten Sie auf die ordnungsgemäße Entsorgung des angefallenen Abfalls. Lesen Sie dazu den folgenden Absatz.

Wohnungsbrand: Abfall und Entsorgung von Brandschutt

  • Verwertbare Gegenstände: Wenn Sie verwertbare Gegenstände finden, sollten Sie diese wie bereits beschrieben, sorgfältig reinigen. Außerdem können möglicherweise Elektrogeräte und metallische Bestandteile nach fachmännischer Prüfung weiterhin verwendet werden.
  • Unverwertbare Gegenstände: Vorsicht gilt für Medikamente, deren Inhaltsstoffe oder Verpackungen durch die Hitze zerstört wurden.
  • Brennbare Gegenstände: Sie haben Gegenstände in haushaltsüblichen Mengen wie Teppiche, Tapeten oder Holz zu entsorgen, die vom Feuer in Mitleidenschaft genommen wurden? Dann können Sie diese über den Restmüll entsorgen.
  • Brandschutt: Brandschutt und brandverschmutzte Gegenstände in haushaltsüblichen Mengen müssen in Kunststoffbehälter oder -säcke verpackt werden und als Problemabfall entsorgt werden.
  • Sonderabfälle: Sonderabfälle wie Batterien, Lacke, Lösungsmittel und PVC, etc. können in haushaltsüblichen Mengen an einer Mülldeponier/Wertstoffhof abgegeben werden. Bei größeren Mengen, gerade bei verbranntem oder verschwelten PVC, sollten Sie bei der Abfallwirtschaft Ihrer Stadt anrufen und die Entsorgungsmaßnahmen besprechen.

Wie kommt es zu einem Brand?

Unachtsamkeit/Vergesslichkeit

Häufige Brandursachen passieren wegen Vergesslichkeit oder Ablenkung in der Küche. Herdbrände entstehen wegen vergessenen Töpfen auf Herdplatten oder weil Küchentücher zu nah an den heißen Kochflächen liegen. Auch späte Heimkehrer von Partys lösen hin und wieder Ofenbrände aus, weil sie sich noch ein Gericht im Ofen warm machen und dann einschlafen. Aber auch bei Spraydosen, die in der prallen Sonne vergessen werden, können explodieren und ein Feuer entfachen.

Elektrizität

Zu den häufigsten Brandursachen zählen Fehler oder Fehlverhalten mit der Elektrizität. Wenn Kabel falsch angeschlossen wurden oder elektrische Leitungen überstrapaziert werden, können Kurzschlüsse entstehen oder Leitungen überhitzen. Besondere Gefahr geht dabei von alten Kühlschränken oder Heizgeräten aus. Wenn Sie Mehrfachsteckdosen verwenden, sollten Sie darauf achten, dass nicht zu viele Geräte mit hohem Stromverbrauch gleichzeitig angeschlossen und bedient werden. Letztendlich werden die Geräte von einer Steckdose bedient, die dann überhitzt.

Offene Feuer

Das offene Feuer kann zur Brandursache beim Grillen in einer trockenen Umgebung werden. Gerade im Sommer, wenn die Regenperioden ausfallen und die Grillfeuer abends an Waldrändern oder auf Wiesen entfacht werden. Inmitten von leicht entzündlichen Gräsern und Ästen, kann ein überspringender Funke schnell zu einem Lauffeuer ausarten. Auch das Feuer im Kamin oder brennende Kerzen können zur Gefahr werden. Bevor Sie eine Feuerstelle oder Ihre Wohnung verlassen, sollten Sie zu 100% sicher sein, dass alle Feuer gelöscht wurden und sich nicht wieder entflammen lassen.

Einwirkung der Natur

Manchmal entstehen auch Brände durch die Natur. Gerade bei Blitzeinschlägen in Bäume oder Schuppen, kann es zu einem Brand kommen.

Brandstiftung

Manche Brände werden absichtlich gelegt, obwohl es eine Straftat ist. Die Gründe der bisherigen Brandstiftungen waren unterschiedlich. Ist jedoch erkennbar, dass es sich um Brandstiftung handelt, schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein und erhebt Anzeige.

Wie gefährlich ist Brandgeruch?

Wenn Sie sich diese Frage stellen, dann meinen Sie mit Brandgeruch die Luft an einer erkalteten Brandstelle, die noch stark riecht bzw. stinkt. Laut dem Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit Schleswig Holstein stellt diese Luft keine Gefahr dar. Nach ausreichender Belüftung sind keine messbaren oder bewertungsrelevanten Schadstoffe durch den Brand vorhanden. Die schwerflüchtigen und giftigen Stoffe sind in gebundener Form als Ruß erkennbar und lagern sich somit auf den Wänden, dem Boden und den Gegenständen ab. Der Geruch ist zwar wahrnehmbar, jedoch sind die verantwortlichen Spurenkomponenten so gering, dass sie nicht einmal messbar und somit gesundheitlich vollkommen unbedenklich sind. Wenn möglicherweise Übelkeit auftritt, dann liegt das nur an der Empfindlichkeit gegenüber des Geruchs an sich. Nach sorgfältiger Entsorgung des Rußes sind also keine Schadstoffe mehr vorhanden, geschweige denn in der Luft. *

*Verfasser: Dr. Siegfried Mohr, Dezernat „Umweltbezogener Gesundheitsschutz“
im Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit des Landes Schleswig-Holstein
Brunswiker Straße 4, 24105 Kiel, Januar 2002

Wer zahlt bei Wohnungsbrand?

Es ist sinnvoll Versicherungen abzuschließen, die im Fall eines Wohnungsbrandes die jeweiligen Schäden übernehmen.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung der Mieters/der Mieterin übernimmt die Kosten für die beweglichen Gegenstände in Ihrem Haushalt, die Schaden durch das Feuer oder Löschwasser genommen haben. Dazu zählen z.B. Möbel, Elektrogeräte, Wertgegenstände, Kleidung und anderes.

Gebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung Wohnungs-/Hauseigentümer, also der Vermieter/in übernimmt die Kosten zur Reparatur der Schäden am Gebäude, bspw. an den Wänden, Fenstern, und Rohren. Schäden an den Nebengebäuden wie dem Schuppen, der Garage oder der Fotovoltaikanlage sind nur versichert, wenn diese in im Vertrag mit der Wohngebäudeversicherung ergänzt wurden. Von der Versicherung werden dann die Kosten erstattet, die zum aktuellen Zeitpunkt notwendig sind, um einen neuwertigen Zustand wiederherzustellen.

Private Haftpflichtversicherung

Manchmal werden auch die Wohnungen oder Gegenstände von Nachbarn durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen. Die Kosten werden zunächst von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Wenn das Feuer jedoch durch Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder einen technischen Defekt entstanden ist, kann die Wohngebäudeversicherung die Summe von der Mieter-oder Vermieterpartie verlangen. Diese Kosten übernimmt dann eine private Haftpflichtversicherung.

Zahlen die Mieter*innen oder Vermieter*innen?

Wenn Sie keine Schuld am Brand haben, muss der Vermieter bzw. seine Wohnungsgebäudeversicherung für die Reparaturen der Schäden aufkommen. Da in den meisten Nebenkosten der Miete ein Beitrag zur Gebäudeversicherung enthalten ist, können Sie auch eine Mietminderung verlangen, wenn der Vermieter sich weigert die Kosten zu übernehmen.

Wenn Sie als Mieter*in jedoch grob fahrlässig handelten oder sogar absichtlich ein Feuer gelegt haben, müssen Sie die Kosten übernehmen. Ob Ihre Versicherung davon einen Teil übernimmt, hängt vom Vertrag und Ihrem Versicherungspartner ab. Sie handeln grob fahrlässig, wenn Sie eine Brandgefahr in Kauf nehmen, bspw. wenn Sie das Haus verlassen und das offene Feuer nicht löschen oder eine Herdplatte nicht ausschalten.

Das Rümpelrando-Fazit

Wenn Ihnen die erkaltete Brandstelle von der Polizei und der Feuerwehr überlassen wird, sollten Sie sich anschließend unbedingt mit Ihren Versicherungspartnern in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen klären. In einigen Fällen müssen Sie sich einen Fachverständigen zu Rate ziehen, der einschätzen kann, inwieweit Sie die Aufräumarbeiten selbst in die Hand nehmen können oder ein Entsorgungskonzept benötigen. Nach langem Auslüften wird Sie noch lange ein unangenehmer Brandgeruch begleiten. Dieser ist jedoch unbedenklich. Falls Sie Fragen haben bezüglich der Entsorgung, können Sie sich immer an die Abfallwirtschaft Ihrer Kommune wenden oder sich einen Entrümpelungsprofi mit Spezialisierung auf Brandschutt beauftragen.

Auch wir stehen Ihnen für eine fachkundige Entrümpelung zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns auch bei Bedarf einer Haushaltsauflösung oder Geschäftsauflösungen. Sie erreichen uns einfach und schnell per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Jetzt anfragen! Wir wünschen alles Gute!

Haftungsausschluss
Wir machen darauf aufmerksam, dass bei evtl. auftretenden Gesundheitsschäden sowie Sachschäden, die auf Grund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

In diesen Städten steht unser Service zur Verfügung.