Das Bild zeigt die Entsorgung von Sperrmüll
In Tipps & Tricks von Julia Faisst

Sperrmüll entsorgen - Die wichtigsten Infos zur Sperrmüllentsorgung

In jedem Haushalt sammelt sich mit der Zeit Müll an, der sich nicht mit dem normalen Hausabfall entsorgen lässt. Sei es, die Stücke sind zu groß, oder sie dürfen per Gesetz nicht in den Hausmüll. Der Fachausdruck für solchen Abfall ist Sperrmüll. Bleibt die Frage, wie die Sperrmüllentsorgung geregelt ist. Wir wollen Sie in diesem Artikel informieren, was in den Sperrmüll gehört, auf welchem Weg die Sperrmüllentsorgung läuft und ob für den Sperrmüll Kosten anfallen.

Übersicht

Sperrmüllentsorgung - was gehört zum Sperrmüll und was nicht?

Diese Frage wirft immer wieder Unsicherheiten auf. Bei Aufräum- und Entrümpelungs-Maßnahmen im Haus, Hof und Garten sowie bei Renovierungsarbeiten und Baureparaturen fallen regelmäßig größere Mengen Abfall an. Für die Hausmülltonne ist es in der Regel zu viel. Aber darf man das alles einfach so dann in den Sperrmüll entsorgen? Leider ist das nicht immer der Fall. Um es Ihnen leichter zu machen, finden Sie nachfolgend eine Auflistung.

Was darf man in den Sperrmüll entsorgen?

Grob gesagt gehören alle Gegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen kann, in die Sperrmüllentsorgung. Das können Möbel und größere Einrichtungsgegenstände, aber auch Altholz, Elektrogeräte und Schrott sein. Es empfiehlt sich, die einzelnen Müllsorten zu trennen, da einiges für die Altrohstoffgewinnung verwertet werden kann.

Möbel

Tische in allen Größen - Stühle - Schränke - Regale - Vitrinen - Beistelltische - Betten - Sofas - Couches - Sessel - Sideboards - Spiegel - Schuhschränke - Teppiche und Matratzen - und andere Möbel

Elektrogeräte

Kühlschränke - Ofen - Fernseher - Bildschirme - Monitore - Kochfelder - Herde - Mikrowellen - Spülmaschine - Waschmaschine - Wäschetrockner - Gefriertruhen - Computer - Staubsauger - und vieles mehr

Schrott

Fahrräder - Dreiräder - Kinderwagen - Altholz aus Haushalten - Lattenroste - Rasenmäher - Gegenstände aus Metall - Metalltische - Metallregale - Bilderrahmen - Bügelbretter - und weiteres

Dagegen gehören zum Beispiel Bauschutt (Fliesen, Ziegel, Putzreste), Erdaushub und nicht aufgebrauchte Lacke und Farben nicht dazu.

Sperrmüll entsorgen - so machen Sie es richtig!

Kostenlose Sperrmüllabholung

In jeder Gemeinde erfolgt üblicherweise zweimal pro Jahr eine kostenlose Sperrmüllabholung durch das jeweils beauftragte Entsorgungsunternehmen. Die Termine können Sie dem jeweiligen Entsorgungskalender entnehmen, der jedem Haushalt zur Verfügung gestellt wird. Die zu entsorgenden Gegenstände sind einfach am Straßenrand zu deponieren und werden durch Mitarbeiter des Entsorgungsunternehmens abgeholt.

Allerdings müssen Sie als Anwohner darauf achten, dass Sie auch wirklich nur für die Aktion zugelassenen Müll rausstellen. Passt etwas nicht, wird der Entsorger diesen Abfall nicht mitnehmen und Sie sind verpflichtet, im Anschluss diese Gegenstände vom Straßenrand zu entfernen. Ansonsten droht die Verhängung von Bußgeldern durch Ihre Gemeinde.

Entsorgungsgut selbst zum Wertstoffhof bringen

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Abfall auch selbst zum nächstgelegenen Wertstoffhof zu bringen. Alles, was die Entsorger kostenlos abholen, können Sie dort auch selbst kostenlos abgeben. Auf allen Wertstoffhöfen finden sie spezielle Container oder Ablageflächen für unterschiedliche Abfälle. So können Sie automatisch Ihre Abfälle trennen.

Zum Beispiel haben die Wertstoffhöfe Ablageflächen oder Container für Möbel und Altholz, Papier und Pappe, Haushaltsgroßgeräte, sonstige kleinere Elektrogeräte und Metallschrott. Für andere Abfälle werden Sie allerdings zur Kasse gebeten. Das betrifft zum Beispiel Bauschutt. Die Berechnung des Preises für Ihre Abfalllieferung erfolgt auf Basis des Gewichtes.

Dazu wird Ihr Fahrzeug vor und nach Abladung des Abfalls gewogen. Die Differenz der Ergebnisse entspricht dem Gewicht des Mülls. Deshalb sollten Sie nie kostenfreien und kostenpflichtigen Abfall gleichzeitig beim Wertstoffhof anliefern. Denn das könnte dazu führen, dass sie viel zu viel für die Entsorgung bezahlen.

Lose Abholung

Sie können als Privathaushalt bei Ihrer Gemeinde eine sogenannte lose Abholung beauftragen. Dazu gibt es in der jedem Haushalt vorliegenden Informationsbroschüre für das jeweils laufende Jahr sogenannte Sperrmüllkarten.

Diese Karten sind unterschrieben zuzustellen. Bis zu einem Gewicht von 200 kg ist die Entsorgung kostenlos. Allerdings fällt je nach Gemeinde eine Transportpauschale in Höhe von ca. 20,- EUR an. Überschreitet das Gewicht die Grenze von 200 kg, werden pro kg Mehrmengengebühren berechnet.

Sperrmüllcontainer

Wenn Sie eine größere Entrümpelungs- oder Renovierungsaktion planen, müssen Sie mit entsprechend viel Abfall rechnen. Diesen können Sie sicher nicht bis zur nächsten Sperrmüllabholung zwischenlagern. Und meist fehlt auch die Transportkapazität, um den Abfall selbst zum Wertstoffhof zu bringen.

Nun kommt es darauf an, ob Sie die Arbeiten in Eigenleistung durchführen oder eine Firma damit beauftragen wollen. Bei einem beauftragten Unternehmen sollten Sie darauf achten, dass auch die Entsorgung der Abfälle inklusive der Kosten Bestandteil des Vertrages sind. Rümpelrando bietet Ihnen hier ein Rund-um-Sorglos-Paket an. In dem Fall müssten Sie sich um nichts kümmern.

Führen Sie die Arbeiten selbst aus, kommen Sie sicher nicht um die Bestellung eines Sperrmüllcontainers herum. Für die Anlieferung und Abholung und unter Umständen auch für die Zeitdauer, während der der Container bei Ihnen steht, berechnet das Entsorgungsunternehmen einen entsprechenden Preis.

Die Bestellung des Containers und die Terminabstimmung können Sie persönlich in der Geschäftsstelle des Entsorgers vornehmen. Die meisten Unternehmen bieten heutzutage aber auch die Beauftragung per Telefon oder online mit einem Formular auf der Webseite an. Bei der Bestellung wird Ihnen der Entsorger auch mitteilen, welche Abfälle Sie in den Container einlegen dürfen und wie hoch der Behälter beladen werden darf.

In der Regel ist es nicht gestattet, den Container höher als Oberkante zu füllen. Damit soll verhindert werden, dass das zulässige Ladegewicht überschritten und dass während des Abtransports Abfall verloren wird.

Das Bild zeigt die Entsorgung von Sperrmüll

Sperrmüll Kosten - 5 essenzielle Punkte zu Preisen & Kosten!

Punkt 1. Die in der Regel zweimal jährlich stattfindende Abholung von Sperrmüll ist kostenlos. Es genügt, das Entsorgungsgut kurz vor dem Termin am Straßenrand abzustellen. Die Gemeinde fährt zum Termin die festgelegten Straßenzüge mit einem LKW und 2 bis 3 Mitarbeitern ab, die den Müll einsammeln. Die abgestellte Abfallmenge sollte ein Volumen von 2 Kubikmeter pro Haushalt nicht überschreiten. Bestimmte Abfälle wie zum Beispiel Bauschutt dürfen Sie nicht mit dem Sperrmüll entsorgen. Solche Abfälle werden bei der Sperrmüllaktion nicht mitgenommen.

Punkt 2. Alle Abfallarten, die an den festgelegten Terminen kostenlos abgeholt werden, können Sie auch selbst kostenlos beim Wertstoffhof Ihres zuständigen Entsorgungsunternehmens anliefern. Darunter fallen zum Beispiel haushaltsübliche Großgeräte und andere Elektroartikel. Auch hier gilt die Beschränkung auf 2 Kubikmeter. Wird das Volumen überschritten, fällt eine Gebühr von 25,- EUR an. Diese Festlegung gilt ebenfalls für Privathaushalte.

Punkt 3. Wenn Ihnen eine Sperrmüllkarte vorliegt, können Sie eine lose Abholung beauftragen, die bis zu einem Gewicht von 200 kg kostenlos ist. Es fällt lediglich eine Transportpauschale von 20,- EUR an. Pro Kilo Übergewicht wird dann allerdings eine Gebühr fällig.

Punkt 4. Andere Abfälle wie Bauschutt, Erdaushub, Grünschnitt usw. werden bei Anlieferung gewogen und entsprechend der Preisliste des Entsorgers berechnet. Die Preise erfährt man in der Geschäftsstelle oder Online beim zuständigen Abfallunternehmen.

Punkt 5. Bei größeren Abfallmengen benötigen Sie einen Sperrmüllcontainer. Die lokalen Entsorgungsunternehmen bieten in der Regel unterschiedliche Größen an. Die Kostenliegen bei mehreren hundert Euro und differieren von Unternehmen zu Unternehmen. Solche Container können Sie sich auch von überregionalen Containerdiensten stellen lassen. Diese Firmen haben in einigen Ballungsgebieten eigene Stützpunkte und arbeiten in anderen Regionen mit lokalen Transport- und Containerdiensten zusammen. Hier lohnt sich ein Preisvergleich zwischen verschiedenen Anbietern, weil die Preise und die Verfügbarkeit der Container stark differieren können.

Tipp: Hier können Sie bares Geld sparen, wenn Sie dies über ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen. Da diese in der Regel durch genauere Abschätzung und Optimierung sowie bessere Rahmenpreise, die mit bestimmten Entsorgungsunternehmen verhandelt wurden oftmals für die Endkunden deutlich attraktivere Preise bieten können.

Sperrmüll entsorgen - was sagt das Gesetz zu diesem Thema?

Abfall jeglicher Art darf generell nur über die jeweils zuständigen Unternehmen entsorgt werden. Entsprechende Regelungen finden sich im Abfallrecht, das wiederum Bestandteil des Umweltrechts ist. Anders gesagt, Abfallentsorgung jeglicher Art in der freien Natur ist illegal und mit Strafen bewehrt. Grundlage ist der Umwelt Bußkatalog, wobei jedes Bundesland einen eigenen Katalog herausgibt.

So kostet zum Beispiel in Bayern die illegale Ablagerung von bis zu 5 Autoreifen zwischen 110 und 330 EUR Strafe. Bei mehr als 5 Reifen sind es 330 bis 1600 EUR. In Mecklenburg-Vorpommern geht es nicht um Stückzahlen, sondern um Gewicht. So kostet dort die illegale Entsorgung von Reifen bis zu einer Tonne Gewicht zwischen 75 und 200 EUR Strafe. Entsprechende Angaben zu den Umwelt Bußkatalogen der einzelnen Bundesländer finden sich im Internet.

Einen zweiten Themenbereich bildet die Frage, ob man zur Abholung am Straßenrand abgestellte Sperrmüllstücke einfach mitnehmen darf. Jeder kennt sicher die Flotten an rostigen Transportern mit ausländischen Kennzeichen, die an Sperrmülltagen in den Straßen ihre Runden drehen.

Hin und wieder steigt jemand aus so einem Transporter aus und lädt ein gut erhaltenes Stück von einem Sperrmüllberg in sein Fahrzeug. Es gibt natürlich auch deutsche Mitbürger, die hier ab und zu mal zugreifen. Die eigentlichen Besitzer wollen die Dinge ja offensichtlich nicht mehr.

Trotzdem ist das Diebstahl, da die zur Abholung bereitgestellten Sachen faktisch bereits dem Entsorgungsunternehmen gehören. Allerdings dürften die Bußgelder sehr moderat ausfallen, sollte man tatsächlich auf frischer Tat von der Polizei erwischt werden. Die ehemaligen Besitzer werden sicher keine Anzeige stellen. Sie sind ja daran interessiert, die Dinge loszuwerden.

Das Rümpelrando-Fazit

Sperrmüll kann Kosten verursachen. Häufig ist jedoch die Entsorgung kostenfrei. Zumindest gilt das für Privathaushalte. Wann Kosten anfallen und wann nicht, haben wir in unserem Artikel dargelegt. Richtig teuer wird es immer dann, wenn aufgrund der puren Abfallmenge ein Container benötigt wird.

Bei größeren Mengen empfehlen wir, sich mit einem entsprechenden Entrümeplungsunternehmen in Verbindung zu setzen. Diese bieten häufig Komplettlösungen, die Ihne nicht nur Kosten sondern vor allem Zeit sparen und die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften sicherstellen.

Zudem raten wir dringend um Ärger und hohe Kosten zu vermeiden, die gesetzlich vorgeschriebenen Entsorgungswege einhalten. Die Ablagerung von Müll in der Natur oder an anderen nicht dafür vorgesehenen Plätzen führt zu zum Teil sehr hohen Strafen auf der Grundlage des Umwelt Bußgeldkataloges. Zwar ist die Abfallentsorgung auf Bundesebene im Abfallrecht geregelt.

Aber die Umwelt-Bußgeldkataloge werden von den Bundesländern herausgegeben. Sollten Sie eine illegale Sperrmüllentsorgung in Erwägung ziehen, informieren Sie sich lieber vorher über die in Ihrem Bundesland gültigen Bußgelder und Strafen. Ansonsten kann Sie die illegale Entsorgung Ihres Sperrmülls mehr kosten, als nur Geld.

In diesen Städten steht unser Service zur Verfügung.