Frau sichtet den Antrag zur Kostenübernahme der Entrümpelung
In Tipps & Tricks von Nadine Rziha

Wann zahlt das Sozialamt eine Entrümpelung? Jetzt lesen!

Übersicht

Gründe für eine Haushaltsauflösung

Die Gründe für eine Haushaltsauflösung sind vielfältig. Hier haben wir eine Auflistung mit den Gründen für eine Haushaltsauflösung.

  • Umzug ins Pflegeheim
  • Todesfall
  • Zwangsräumung
  • Umzug auf Antrag durch das Sozialamt
  • Umzug aus zwingenden, beruflichen Gründen
  • Umbaumaßnahmen

Wenn bspw. eine Wohnung vom Sozialamt bezahlt wird, kann das Amt den Umzug in eine kostengünstigere Wohnung anordnen. Auch wenn ein beruflicher Umzug zwingendermaßen notwendig ist, können nicht immer alle Gegenstände mitgenommen werden. In einzelnen Fällen werden die Kosten für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung dann vom Amt übernommen.

Wann zahlt das Sozialamt?

Im Todesfall

Für eine Wohnungsauflösung werden die Kosten vom Sozialamt übernommen, wenn ein Todesfall eintritt, bei dem die Erben des Verstorbenen eine Grundsicherung beziehen und die Haushaltsauflösung nicht vom Erbbetrag gedeckt werden kann.

Umzug ins Pflegeheim

Wenn eine pflegebedürftige Person notwendiger Weise zur Verbesserung ihrer Wohnsituation umzieht wie z.B. in ein Pflegeheim, dann zahlt die Pflegeversicherung die Umzugskosten. Dazu zählen der Transport der Gegenstände sowie die einhergehenden Kosten für Sprit, Verpackungsmaterial, Versicherungen und Umzugshelfer. Mitinbegriffen sind zudem die Entrümpelungs- und Entsorgungskosten für die Gegenstände, die nicht in das neue Heim mitgenommen werden können.

Sollte eine doppelte Miete anfallen, zahlt das Amt bis zu drei Monatsmieten, wenn bis zum Umzugstag trotz aller möglichen und nachweislichen Versuche kein Nachmieter für die Wohnung gefunden wurde.

Zuerst werden die anfallenden Pflegekosten von den zuständigen Trägern bezahlt (Pflegeversicherung, Krankenversicherung...). Sind danach immer noch offene Kosten vorhanden, schaltet sich das Sozialamt ein und übernimmt die Kosten, die von den Versicherungen nicht abgedeckt sind.

Einzelfall

Kommt es aus einem anderen Grund zu einer Haushaltsauflösung, bei der die Mieter- oder Vermieterpartei die Haushaltsauflösung nicht zahlen kann, dann wird von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden und gehandelt. Es hängt also vom Individualfall ab, ob bei einer Wohnungsauflösung die Kosten vom Sozialamt übernommen werden. Am besten ist es allemal, mit dem Sozialamt zu sprechen und die Möglichkeiten zur Finanzierung und Kostenübernahme zu erfragen.

Tipp:

Egal, ob Angehörige ins Heim müssen oder verstorben sind. Eine professionelle Wohnungs-/Haushaltsauflösung reduziert den mentalen Stress, der möglicherweise entsteht, wenn Sie sich die von materiellen Erinnerungsstücken trennen müssen. Außerdem sparen Sie sich eine Menge Zeit und Energie, die Sie für andere organisatorische Angelegenheiten gebrauchen können. Wir unterstützen Sie gerne in dieser schwierigen Situationen. Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder über das Kontaktformular!

Das Rümpelrando-Fazit

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Sozialamt die Kosten für die Haushaltsauflösung übernimmt, sollten Sie sich auf jeden Fall mit dem Amt in Verbindung setzen und die notwendigen Anträge stellen. Ob das Sozialamt zahlt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und muss immer einzeln geprüft werden. Die Pflegekassen benötigen in der Regel 2-3 Vergleichsangebote von Entrümpelungsfirmen. Daher holen Sie sich vorab diese Angebote ein, um sie den Pflegekassen vorzulegen.

Auch wir unterbreiten Ihnen im Falle einer Haushaltsauflösung gerne ein Angebot. Dazu können Sie uns jederzeit kontaktieren. Sie erreichen uns einfach und schnell per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Außerdem beinhaltet unser Leistungsspektrum professionelle Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen, falls Sie diese in Anspruch nehmen wollen.

In diesen Städten steht unser Service zur Verfügung.